Bildung

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    Kulturelle Bildung hilft Kultur zu verstehen und sie zu fördern

    Erfahren Sie Neues aus der Kulturpolitik

    Nothilfefonds Kultur: Kulturstiftung des Bundes oder Kulturstiftung der Länder sollten Träger sein Deutscher Kulturrat verabschiedet Resolution zur Krise der kommunalen Kulturfinanzierung

     
    Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett eine Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen eingesetzt hat. Die Kulturfinanzierung ist in hohem Maße von einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen abhängig, da die Kommunen den größten Teil der Kulturfinanzierung tragen.
     
    Der Deutsche Kulturrat sieht neben der dringend erforderlichen Neuordnung der Kommunalfinanzen bis hin zu einer entsprechenden Steuergesetzgebung vordringlich das Erfordernis einer Entschuldung der Städte und Gemeinden. Trotz teilweise rigider Sparmaßnahmen, trotz Haushaltssicherungskonzepten können viele Kommunen ihre Schulden nicht nachhaltig abbauen, sondern sitzen in der Schuldenfalle. Es ist daher erforderlich, auch für diese Kommunen Konzepte zu erarbeiten, damit neue Ansätze in der Kommunalfinanzierung nicht gleich wieder durch Altlasten konterkariert werden.
     
    Darüber hinaus ist es aus Sicht des Deutschen Kulturrates erforderlich, dass neben diesen mittel- und langfristigen Maßnahmen kurzfristige verfassungskonforme Lösungsansätze entwickelt werden, damit die kulturelle Infrastruktur, dazu gehören auch kulturelle Projekte, keinen Schaden nimmt.
     
    Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen festgestellt, dass „Kulturförderung keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft der Gesellschaft ist“. Damit wurde der Investitionsbegriff politisch aus dem engen Kreis der Bau- oder sonstigen Sachinvestitionen gelöst. Diese politische Aussage des Koalitionsvertrags gilt es nun für kurzfristige Nothilfemaßnahmen bei der Kulturfinanzierung einzulösen.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Anfang der 1990er Jahre, als es um die Sicherung der kulturellen Infrastruktur in Ostdeutschland ging, hat eine christlich-liberale Bundesregierung beherzt Nothilfe geleistet. An diese Modelle sollte im 20ten Jahr der Vereinigung angeknüpft werden und in Form eines Nothilfefonds Kultur Hilfe geleistet werden. Dieser Nothilfefonds könnte beispielsweise bei der Kulturstiftung des Bundes angesiedelt werden. Der Bund könnte ebenfalls diesen Nothilfefonds der Kulturstiftung der Länder übertragen, die er bis vor wenigen Jahren zur Hälfte mitfinanziert hat. Ebenso sind die Länder gefordert, den Kommunen zu helfen. Sie könnten ebenfalls einen Nothilfefonds Kultur der Kulturstiftung der Länder angliedern. Die Länder haben in den Föderalismusreformen der letzten Wahlperiode ihre Zuständigkeit für Kultur mit Nachdruck vertreten. Daraus folgt, dass sie jetzt auch Verantwortung tragen und zwar nicht nur jedes Land für sich allein, sondern die Gemeinschaft der Länder für den Gesamtstaat.“

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    Die neue Ausgabe (Online-Version) von politik und kultur (März/April 2010)
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    25.02.2010 Gestern fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien zum Thema „Lage der öffentlichen Kulturfinanzierung in der Finanz- und Wirtschaftskrise – Lösungsmöglichkeiten für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur in den Ländern und Kommunen“ statt.

     
    Neun Experten standen den Abgeordneten des Deutschen Bundestags für ihre Fragen zur Verfügung. Es waren: Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor, Deutscher Bühnenverein; Hajo Cornel, Abteilungsleiter, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg; Jörg Freese, Beigeordneter für Gesundheit, Jugend und Bildung des Deutschen Landkreistags; Klaus Hebborn, Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport des Deutschen Städtetags; Dr. Nikolas Hill, Staatsrat, Behörde für Kultur, Sport und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg; Peter Lönnecke, Referatsleiter, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst; Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät; Prof. Dr. Christian Waldhoff, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät; Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats e.V.
     
    Übereinstimmend erklärten die Experten, dass die Situation der Kulturfinanzierung in den Ländern und Kommunen äußerst angespannt ist. Dabei sind regionale Unterschiede festzustellen, die unter anderem mit dem Kommunalisierungsgrad der Kulturfinanzierung und der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Länder bzw. Regionen zusammenhängen. Die Experten aus dem Kulturbereich und von den kommunalen Spitzenverbänden schilderten, dass es eben nicht mehr um einzelne Einsparungen, sondern um die Gefahr einer Zerstörung der kulturellen Infrastruktur geht. Darum ist es erforderlich, neben der dringend notwendigen grundlegenden Stärkung der kommunalen Finanzen, jetzt Hilfen bereit zu stellen, damit kein zu großer Schaden entsteht.
     
    Von Seiten der Verfassungsrechtler wurde erklärt, dass dem vom Deutschen Kulturrat vorgeschlagenen Nothilfefonds Kultur verfassungsrechtliche Bedenken entgegen stehen. Die Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 hat die zuvor möglichen Wege einer unmittelbaren Hilfe des Bundes in der Kulturfinanzierung der Länder und Kommunen abgeschnitten. Die „Schleichwege“, die im Rahmen der Föderalismusreform II gefunden wurden, damit der Bund in außergewöhnlichen Notlagen Ländern und Kommunen bei Investitionen doch helfen kann, gelten nach Meinung der angehörten Verfassungsrechtler nur für Investitionen im Sinne von Baumaßnahmen.
     
    Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Meyer wies zugleich als „schlitzohrigen Ausweg“ darauf hin, dass entgegen der Verfassungslage der Bund dennoch politisch tätig werden könnte, denn „wo kein Kläger, da kein Richter“. Rolf Bolwin erinnerte an die Übergangsfinanzierung des Bundes für kulturelle Infrastruktur in den neuen Ländern, die Anfang der 1990er Jahre aus politischen Gründen zügig auf den Weg gebracht wurde. Jetzt besteht ebenfalls eine besondere Situation und politisches Handeln wäre nötig.
     
    Nachdem der Nothilfefonds Kultur auf verfassungsrechtliche Bedenken stieß, unterbreitete der als Experte eingeladene Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, zwei zusätzliche Lösungsvorschläge, um die kulturelle Infrastruktur in den Kommunen zu sichern. Zum einen könnte der Etat der Kulturstiftung des Bundes deutlich aufgestockt werden, damit von ihr in einem befristeten Zeitraum Projektmittel zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur vergeben werden könnten. Hier könnte an eine bestehende Struktur angeknüpft werden, die über umfassende Erfahrungen in der Projektförderung verfügt. Zum zweiten könnten auch die Länder die Kulturstiftung der Länder finanziell stärken und dort einen entsprechenden Projektfonds einrichten. Darüber hinaus könnte sich der Bund an einem solchen Fond finanziell beteiligen. Da der Bund lange Jahre die Kulturstiftung der Länder mitfinanziert hat, dürften diesbezüglich eigentlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ein bisschen skurril ist es schon, wenn bei der Anhörung aus den Reihen der Unionsfraktion ständig betont wird, dass eine Hilfe für notleidende Kultureinrichtungen in den Kommunen mit einem Nothilfefonds des Bundes, aufgrund der verfassungsgemäßen Zuständigkeit der Länder für die Kulturförderung nicht gewährt werden darf und gleichzeitig Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB (CDU), dessen Partei bei der Schaffung des Amtes auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken hatte, der Anhörung zuhörte. Vielleicht sollte die Union einmal der „schlitzohrigen Empfehlung“ des angehörten Verfassungsrechtlers Prof. Meyer folgen und für die Unterstützung der Kultur einfach mal etwas mehr wagen.“

    Nothilfefonds Kultur: Föderalismusreform II hat den Weg frei gemacht
    Deutscher Kulturrat bekräftigt Vorschlag für Nothilfefonds Kultur

     
    Heute Nachmittag [Berlin, 24.02.2010] findet im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Sitzung zum Thema „Lage der öffentlichen Kulturfinanzierung“ statt. Dabei soll auch der Vorschlag des Deutschen Kulturrates nach einem Nothilfefonds Kultur debattiert und von Experten aus den Kulturverbänden, der Wissenschaft und den kommunalen Spitzenverbänden bewertet werden.
     
    Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sein Vorschlag in dieser öffentlichen Sitzung von den Parlamentariern auf den Prüfstand gestellt wird. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass der Nothilfefonds Kultur dazu dienen soll, kommunale Kultureinrichtungen zu unterstützen, die aufgrund der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in eine Schieflage kommen. Damit soll die kulturelle Infrastruktur gesichert werden.
     
    Der im letzten Jahr neu gefasste Art. 104 b Grundgesetz schafft hierfür die rechtliche Grundlage. Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform II wurde im Grundgesetz verankert, dass der Bund in außergewöhnlichen Notlagen wie der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise auch in den Gebieten Finanzhilfen gewähren darf, in denen er keine originäre Gesetzgebungskompetenz hat. Mit dieser Regelung ist verfassungsrechtlich der Weg frei gemacht worden, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch für Investitionen in Bildungs- und Kultureinrichtungen verwendet werden konnten.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Gerade weil die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände. Was wir jetzt sofort brauchen, ist ein „Nothilfefonds Kultur“ des Bundes für kommunale Kulturstrukturen, um den kulturellen Kahlschlag, den die Wirtschaftskrise in den Kommunen ausgelöst hat, zu begrenzen. Der Bund darf seit der letzten Föderalismusreform in einer solchen außergewöhnlichen Notlage helfen. Die Hände in den Schoß zu legen und auf bessere Zeiten zu warten, ist unverantwortlich.“

    Deutscher Kulturrat: Jahresbericht 2009 ist erschienen!

    2009 - PDF

    Wg. Jobcenter: Staatsziel Kultur im Grundgesetz könnte jetzt Wirklichkeit werden. Deutscher Kulturrat fordert Bundestagsfraktionen auf, jetzt dem Kulturbereich in der Krise nachhaltig helfen

     
    Die Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer und die Fraktionsspitze von CDU/CSU haben sich im Streit um die Reform der Jobcenter geeinigt. Sie wollen mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes verhandeln. Die Opposition signalisiert Bereitschaft zum Gespräch.
     
    Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, dass bei den nun anstehenden Diskussionen zur Grundgesetzänderung jetzt endlich auch das Staatsziel Kultur im Grundgesetz auf den Weg gebracht wird.
     
    Der Deutsche Kulturrat fordert, dass das Grundgesetz um den Art. 20 b „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ergänzt wird. Diese Grundgesetzergänzung entspricht 1 : 1 der Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Dem Kulturbereich steht das Wasser bis zum Hals. Gerade weil die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände. Jetzt soll das Grundgesetz wegen der Jobcenter geändert werden. Wir fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, die bereits seit langem das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern wollen, auf, die Chance dieser jetzt anstehenden Grundgesetzänderung zu nutzen. Die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben sich bereits für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Teile der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Fraktion haben sich ebenfalls zu Kultur als Staatsziel bekannt. Jetzt heißt es Flagge zeigen und dem Kulturbereich in der Krise nachhaltig helfen.“

    Aller Anfang ist schwer: 100 Tage schwarz-gelbe Kulturpolitik

    Bundesregierung muss Nothilfefonds des Bundes zur Unterstützung von in Not geratenen kommunalen Kultureinrichtungen einrichten

    Heute ist die schwarz-gelbe Bundesregierung 100 Tage im Amt. Die kulturpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags überschrieb der Deutsche Kulturrat mit „zwischen Zukunftswillen und Mutlosigkeit“ und genauso sind die ersten 100 Tage in der Kulturpolitik des Bundes.
     
    Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB ist es zwar erneut gelungen, im Haushaltsentwurf seinen Etat zu erhöhen, für den Kulturetat des Auswärtigen Amtes scheint dieses nicht zu gelten. Hier erreichen den Deutschen Kulturrat beunruhigende Nachrichten. So wird sich das Auswärtige Amt bereits in diesem Jahr aus der Mitfinanzierung der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen zurückziehen und auch bei anderen Veranstaltungen im Inland mit internationalem Bezug sollen deutliche Kürzungen bis zur Aufgabe der Förderung erfolgen.
     
    Positiv ist, dass für die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung für dieses Jahr insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte zur Verfügung stehen sollen. Hier scheinen Akzente geplant zu sein.
     
    Initiativen zur Verankerung des Staatsziels Kultur lassen jedoch bislang auf sich warten. Einem Nothilfefonds des Bundes zur Unterstützung von in Not geratenen kommunalen Kultureinrichtungen steht die Bundesregierung nach wie vor zurückhaltend gegenüber. Hier wird die noch für diesen Monat geplante Anhörung des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags hoffentlich bald mehr Klarheit bringen.
     
    Unklar ist, was die Bundesregierung im Bereich Digitalisierung und Internet vor hat. Hier wird voraussichtlich der Deutsche Bundestag mit der geplanten Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ in Vorlage gehen.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Aller Anfang ist schwer, das zeigt sich auch bei der Kulturpolitik der schwarz-gelben Koalition. Echte positive kulturpolitische Akzente konnten noch nicht gesetzt werden. Negativ wird sich das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz auswirken, da hierdurch die finanzielle Basis der Kommunen noch einmal geschwächt und damit der kommunalen Kulturfinanzierung ein Bärendienst erwiesen wird. Auch deshalb muss die Bundesregierung endlich einen Nothilfefonds zur Unterstützung von in Not geratenen kommunalen Kultureinrichtungen einrichten.“

    KEF-Bericht: Keine guten Nachrichten für die Kultur- und Medienwirtschaft

    Deutscher Kulturrat sieht Personalabbau bei öffentlich-rechtlichem Rundfunk mit Sorge

    Die KEF (Kommission zur Entwicklung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) stellte am 25.01.10 ihren 17. Bericht vor. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht den angemahnten Personalabbau bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sorge.
     
    Als zentrales Anliegen stellt die KEF heraus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unverzüglich ihren Stellenabbau präzisieren sollen. Das ZDF soll in der laufenden Gebührenperiode 100 Stellen einsparen und die ARD-Anstalten 300 Stellen bzw. 50 Mio. Euro. Die ARD hat bereits angekündigt, dass sie ihre Einsparungen u.a. durch die Reduzierung von Aushilfskräften und durch einen geringeren Einsatz von Fremdfirmen erbringen will.
     
    Die KEF fordert die ARD-Anstalten auf, den Hörfunk noch stärker im sogenannten Selbstverfahrerbetrieb, d.h. die Moderatoren und Sprecher bedienen das Studio technisch selbst, zu produzieren. Bereits heute werden die sogenannten Pop- und Jugendwellen der ARD-Anstalten zu 100% im Selbstfahrerbetrieb produziert. Reine Regiebetriebe sind nur noch die Informationswellen des Bayerischen Rundfunks (BR) und des Hessischen Rundfunks, die Kulturwellen des Südwestrundfunks (SWR) und des Westdeutschen Rundfunks (WDR). Der KEF sind besonders die personalintensiven Kultur- und Informationswellen des WDR, BR und SWR ein Dorn im Auge. Hier sehen sie Einsparpotenzial.
     
    Weiter soll laut KEF das festangestellte Personal aller Rundfunkanstalten auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Erst vor zwei Jahren hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ einen Ausbau der Stellen für feste Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert.
     
    Ferner sollen laut KEF vermehrt befristete Beschäftigungsverhältnisse geschlossen werden. Begrüßt wird von der KEF, dass das ZDF die Honorare für freie Mitarbeiter abflachen, sprich kürzen, will.
     
    In der im Dezember 2009 vorgelegten Untersuchung des Deutschen Kulturrates „Der WDR als Kulturakteur – Anspruch ∙ Erwartung ∙ Wirklichkeit“ wird von den Autoren hervorgehoben, dass der WDR seinen bisherigen Stellenabbau von 441 Stellen in den Jahren 1994 bis 2009 sozialverträglich abgefedert und sich die Zahl der Mitarbeiter kaum verändert hat. Im WDR haben zu dieser Entwicklung vor allem personalwirtschaftliche Maßnahmen wie die Ausweitung der Teilzeit beigetragen. Mit Blick auf die Urheber- und Leistungsvergütungen wird dargestellt, dass sie beim WDR in der Summe relativ konstant geblieben sind. Da der WDR für freiberufliche Künstler ein wichtiger Auftraggeber ist, ist dies von großer Bedeutung für die Kulturwirtschaft.
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wer über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schimpft und seine vermeintliche Verschwendung anprangert, hat zumeist die öffentliche Meinung auf seiner Seite. Der jüngste KEF-Bericht sollte denjenigen, die sich für hochwertige Arbeitsplätze in der Kultur- und Medienbranche einsetzen aber den Schweiß auf die Stirn treiben. Während allerorten mit viel staatlichen Mitteln versucht wird, Arbeitsplätze zu erhalten, geht es der KEF darum, dass Stellen abgebaut werden, dass unsichere, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschlossen werden und dass die Honorare sinken sollen. Das sind keine guten Nachrichten für die Kultur- und Medienwirtschaft. Die Einsparmaßnahmen werden zu Lasten der Arbeitnehmer, der freiberuflichen Kultur- und Medienschaffenden und der Produktionsfirmen, die zuliefern, gehen.“

    Krise der öffentlichen Kulturfinanzierung

    Für immer verloren
    Kulturabbaugesetz" als Folge der Finanzkrise
     
    von Christhard Läpple
     
    Was hat das neue Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit dem Schauspielhaus in Wuppertal zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Doch die Steuerreform zugunsten von Hoteliers, Erben, Unternehmen und Familien wird auf Kosten der völlig überschuldeten Kommunen finanziert. 1,6 Milliarden Euro stehen den Städten im Jahre 2010 weniger zur Verfügung.
     
    Die müssen nun zusätzlich eingespart werden, obwohl viele Städte und Gemeinden angesichts von Einnahmeausfällen und sozialen Mehrausgaben längst vor dem Kollaps stehen. Kultur als "freiwillige Leistung" wird als erstes Sparpotential ausgemacht.
     
    Kultur als Sündenbock
     
    Die Nerven liegen blank. In einem aufsehenerregenden Offenen Brief hat sich Essens Generalmusikdirektor Stefan Soltesz dagegen verwahrt, ständig öffentlich geförderte Kultur zum "Sündenbock" der Politiker zu machen. Die ständige Thematisierung der Finanzmisere im Zusammenhang mit der Kultur findet der renommierte Dirigent am Essener Aalto-Musiktheater "unrichtig, beinahe demagogisch".
     
    Doch überall - von Flensburg bis Friedrichshafen - stehen Zuschüsse für Theater, Museen, Musikschulen und Bibliotheken auf dem Prüfstand. Besonders hart trifft es Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Ein Beispiel: Wuppertal ist bereits mit zwei Milliarden Euro hoffnungslos überschuldet, ein "Haushaltssicherungskonzept" sieht nun Kürzungen im Bereich der Kultur von bis zu 30 Prozent vor. Zwei Stadtteilbibliotheken sollen geschlossen werden, Jugendmusikschulen und Sinfoniekonzerte werden spürbar teurer. Die drastischen Einschnitte bedeuten auch den Todesstoß für das Wuppertaler Schauspielhaus, an dem bis vor kurzem noch Pina Bausch ihre weltberühmten Aufführungen präsentierte.
     
    Notfonds gefordert
     
    So wird aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, befürchten Kritiker, ein riesiges "Kulturabbaugesetz". Ein "Spar-Tsunami" rollt auf das Land zu, schlägt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Alarm. Im aspekte-Interview spricht er "von einem flächendeckenden Niedergang" und einer "neuen Qualität des Sparens". Was einmal geschlossen werde, sei für immer verloren, so Zimmermann. Deshalb müsse der Bund Verantwortung übernehmen. Der Deutsche Kulturrat fordert einen Notfonds der Bundesregierung für betroffene Kommunen.
     
    Wie ernst ist die Lage wirklich? aspekte ist vor Ort. In diesen Tagen feiert Deutschland das Ruhrgebiet als europäische Kulturmetropole 2010. Politiker werden nicht müde zu erklären, dass heutzutage nicht mehr Kohle, sondern "Kultur als Rohstoff der Zukunft" zu entwickeln sei. Wie es um den Rohstoff Kultur bestellt ist, wo die ersten harten Verteilungskämpfe ausgetragen werden, zeigen wir an Beispielen in Essen, Krefeld und Wuppertal.  
    Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, schlägt wegen der massiven Einsparungen in den Kulturetats der Kommunen Alarm. Er fordert einen Notfonds der Bundesregierung. Ein Interview mit aspekte (ZDF) finden Sie unter:
    Olfa Zimmermann im Interview

    15.12.2009

    WDR leistet viel für Kultur und KulturwirtschaftStudie des Deutschen Kulturrates „Der WDR als Kulturakteur“ in Köln vorgestellt

     
    Kultur in ihrer ganzen Vielfalt spielt im WDR Fernsehen und WDR Hörfunk eine wichtige Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Der WDR als Kulturakteur. Anspruch – Erwartung – Wirklichkeit“, die der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, im Auftrag des WDR durchgeführt hat. WDR-Intendantin Monika Piel stellte die Studie gemeinsam mit den Autoren Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, Geschäftsführer und Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrats, heute in Köln vor.
     
    Die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks, Monika Piel, erklärte: „Wir haben uns mit der Beauftragung der Studie ganz bewusst an den Deutschen Kulturrat als ebenso kundige wie unabhängige Institution gewandt, mit der wir seit Jahren eine gute, offene und kritische Zusammenarbeit führen. Die Ergebnisse der umfangreichen Studie freuen uns sehr. Sie sind für uns Bestätigung und gleichzeitig Ansporn für die Zukunft. Mit Kritik werden wir uns ernsthaft auseinander setzen.“
     
    Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats der Studie, Olaf Zimmermann, erklärte: „Der gefühlten Wahrheit über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fakten gegenüberzustellen, die die Gefühle bestätigen oder widerlegen, ist das Ziel der Studie. Gerade der Kulturbereich, der vom Wohl und Wehe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unmittelbar betroffen ist, kann es sich nicht leisten, seine Beurteilungen zu einem nicht geringen Anteil aus dem Bauch heraus zu treffen.“
     
    Die Studie des Deutschen Kulturrats macht deutlich, dass Kultur beim WDR in allen Programmen ihren Platz findet und der Sender seine Kulturprogramme entgegen mancher Kritik von Künstlern, Kulturschaffenden oder Kulturpolitikern nicht vernachlässigt. Die in der Studie zusammengestellten Daten liefern eine Fülle an Material, dem die Leistung des WDR für die Kulturwirtschaft, aber auch für das kulturelle Leben zu entnehmen ist.
     
    Die Studie des Deutschen Kulturrats zeigt, dass der Kulturanteil im WDR Fernsehen bei 40 Prozent liegt. In der Sendung Lokalzeit, die einen wichtigen Beitrag zur Identitätsbildung des Landes NRW leistet, ist beispielsweise ein Kulturanteil von 17 Prozent festzustellen. Auch im Hörfunk hat Kultur im WDR eine herausragende Rolle – so ist der weitaus größte Teil (79 Prozent) des WDR Hörfunks Kulturprogramm. Hier zeigt sich auch die große Bedeutung des WDR – nicht zuletzt durch seine vier Klangkörper – für den Musikbereich. Im Hörfunk leistet sich der WDR gleich zwei Kulturprogramme, und die Kulturpartnerschaften von WDR 3 sind laut Studie ein „Meisterwerk an Vernetzung mit dem Kulturbereich“.
     
    In der Studie wird darüber hinaus bestätigt, dass die Kulturprogramme genauso wie die Klangkörper auf einer stabilen Finanzierung basieren und die Vergütungen für freiberufliche Kulturschaffende den mit den Gewerkschaften ausgehandelten Vereinbarungen entsprechen.

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